St. Dionysius-Apotheke in Paderborn-Elsen

Hintergrund

Die Funktion und Aufgabe der deutschen Apotheke wird im erheblichen Maße durch den Gesetzgeber bestimmt, der die ordnungsgemäße Versorgung der Bevölkerung mit Medikamenten gesichert wissen möchte. Da Arzneimittel Waren der besonderen Art darstellen, ist dieser Markt aus gutem Grund reglementiert. Ein Mehrverbrauch von Arzneien ist gesundheitspolitisch weder anzustreben noch sinnvoll ist. Die Zielsetzung "So viel wie nötig, aber so wenig wie möglich" ist nicht nur interessant für die institutionellen Kostenträger, sondern auch für jeden Versicherten selbst.

Die seit 1.1.2004 eingetretene Liberalisierung des Arzneimittelmarktes (Versandhandel, Preisfreigabe der apothekenpflichtigen Arzneimittel, Aufgabe des Apothekenmehrbesitzverbotes) stellt nur einen ersten Schritt in einem politisch gewollten Systemwechsel im Gesundheitswesen dar. So wird in laufenden Gesetzgebungsverfahren der Begriff "Apotheke" durch den Begriff "Arzneimittelabgabestelle" ersetzt. Politischen Vertretern scheint nicht bewusst zu sein, welche Bedeutung die öffentliche Apotheke im sozialmedizinischen Bereich hat.

Auch in den kommenden Jahren ist eine Besserung der Einnahmeseite der Krankenkassen sehr fraglich, denn der Fortschritt im medizinischen und pharmazeutischen Bereich, der ständig wachsende Altersdurchschnitt und ständig steigende Kosten in fast allen Bereichen führen dazu, dass Leistungen der Krankenkassen weiter ausgegrenzt werden und/oder die Selbstbeteiligung der Versicherten weiter wachsen wird. Hier ist die Politik nicht ehrlich zu uns, denn es wird dem Patienten suggeriert, dass er er Anspruch hat auf eine hochwertige und effiziente medizinische Versorgung, die aber ständig unter einem schleichenden Qualitätsverlust leidet, indem

  • ein speziell für diesen Zweck gegründetes Institut (IQWIG) für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen eine Beratungsfunktion hinsichtlich des Leistungskataloges der Krankenkassen ausüben soll, wobei hier vorwiegend statistische Ekenntnisse "bewährter" und meistens preiswerterer Arzneimittel herangezogen werden.
  • Leitsubstanzen durch den Bundesausschuss Ärzte und Krankenkassen definiert werden, die mindestens bei 80% der GKV-Patienten im Anwendungsfall berücksichtigt werden sollen, was einer Planmedizin für diese Patienten schon fast gleichkommt, denn der Patient hat noch nicht einmal die Möglichkeit, bessere wenn auch teurere Medikamente durch Zuzahlung in Anpsruch zu nehmen. Dies betrifft ebenso die gerade eingeführten Rabattsysteme zwischen pharmazeutischen Herstellern und Krankenkassen, die die Apotheken dazu zwingt, bei Nichteintreten des "Aut-Idem-Falles" dem Patienten sogenannte Arzneimittel von Vertragsfirmen auszuhändigen. Eine Ausnahme stellt hier nur eine Regelung mit der AOK Westfalen-Lippe dar, die es den Apotheken ermöglicht, bei geltenden Rabattverträgen dem Kunden seine gewohnte Arznei auszuhändigen, wenn auch unter Zuzahlung.

 

Gerade angesichts knapper wirtschaftlicher Ressourcen wird die Bedeutung der am Kunden ausgerichteten Beratung weiter zunehmen, da

  • in der Apotheke Bagatellerkrankungen von Leiden abgegrenzt werden müssen, die dringend in ärztliche Behandlung gehören.
  • die notgedrungenermaßen wachsende Selbstmedikation mit dem Verordnungsbereich abgestimmt werden sollte.
  • der Kunde von einer Beratung profitiert, in dem die Arzneimittel ein positives Kosten-Nutzen-Risiko-Verhältnis aufweisen.

 

Pflichtangaben nach §6
Abs. 1 des Teledienstgesetzes